Öffentlich bestellte und vereidigte sowie zertifizierte Sachverständige sind Personen, die sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit auszeichnen. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft bzw. Zertifizierungsstelle.

 

Derart qualifizierte Sachverständige helfen, wenn eine unabhängige, fachliche Beratung oder Information benötigt wird, eine Sache bewertet werden soll,

ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder

der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.

 

Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung beauftragen.